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Bauvorschriften

Informationen zu Bauvorschriften bei Geländern

Bauvorschriften

Bei französischen Balkonen und Balkongeländern müssen die Bauvorschriften der einzelnen Bundesländer eingehalten werden. Geländerhöhen sind abhängig von der Nutzung, der Gebäudeart und von der Absturzhöhe. Die Geländerhöhe wird in den Normen und teilweise auch in den Landesbauordnungen festgelegt. 

Beim Einbau unserer Modelle sind die jeweils gültigen Vorschriften der Landesbauordnung, ggf. Vorgaben der Berufsgenossenschaften und alle sonstigen Vorschriften bzw. DIN-EN Normen einzuhalten. Details erfragen Sie bitte beim zuständigen Bauamt, Architekten oder Statiker. 

Deutschland: 

Die Höhe der Geländer werden von Oberkante Podest bis Oberkante Handlauf gemessen. Im Einzelnen gelten folgende Mindestmaße: Geländerhöhen in Deutschland gemäß DIN 18065: 2011-06, - bis 12 m Absturzhöhe in Wohngebäuden bzw. in allen Gebäuden, die nicht Arbeitsstätten sind 900 mm, - in Arbeitsstätten 1000 mm, - über 12 m Abzturzhöhe in allen Gebäuden 1100 mm. 

Österreich: 

Geländerhöhen in Österreich gemäß ÖNORM B 5371:2010-09, - höhen von Geländern müssen mindestens 900 mm erforderlichenfalls 1000 mm betragen, - bei Absturzhöhen über 12 m muss die Umwehrungshöhe mindestens 1100 mm betragen. Bauordnungsrechtlich ist die OIB - Richtlinie Nutzungssicherheit zu beachten. 

Angaben ohne Gewähr!